ASERVO Interactive - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Umfang der Dienstleistungen(1) ASERVO Interactive erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden, Beratungen, Schulungen, Analysen sowie kundenindividuelle Anpassungen und ähnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.(2) ASERVO Interactive erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.(3) ASERVO Interactive ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.(4) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.


§ 2 Mitwirkungsleistung des Kunden

Der Kunde wird ASERVO Interactive bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die
erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

§ 3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

ASERVO Interactive räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des
Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

§ 4 Vergütung

Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der ASERVO Interactive-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche ASERVO
Interactive den im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von ASERVO Interactive zu zahlen hat,
werden dem Kunden weiterberechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten
genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Die
Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstagen erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Std. inklusive Pausen.
Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von ASERVO Interactive anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen,
es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt.

§ 5 Qualitative Leistungsstörung

(1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat ASERVO Interactive dies zu vertreten, ist ASERVO Interactive verpflichtet,
die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden,
die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis.
(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von ASERVO Interactive zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden
ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall
hat der ASERVO Interactive Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksam werden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

§ 6 Abnahme von Werksleistungen

(1) Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Werkleistungen von ASERVO Interactive verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und ein Probelauf der wesentlichen Funktionen des zu erstellenden Werkes stattgefunden hat. Über die Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, das vom Kunden zu unterzeichnen ist.
(2) Dem Auftraggeber stehen Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel nur zu, wenn sie unmittelbar bei der Abnahme gerügt und im Abnahmeprotokoll
vermerkt werden.
(3) Zeigen sich nach der Abnahme Mängel, die bei der gemeinsamen Abnahme nicht als offensichtliche Mängel festgestellt werden konnten, hat der
Auftraggeber diese innerhalb von drei Werktagen nach der Entdeckung gegenüber ASERVO Interactive zu rügen.
(4) Für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige genügt die Absendung innerhalb der Frist, wenn sie ASERVO Interactive später zugeht. Geschieht dies nicht,
stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen ASERVO Interactive wegen dieser Mängel zu.

§ 7 Nacherfüllung

(1) Soweit der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen kann, entscheidet ASERVO Interactive über deren Art. Die Nacherfüllung ist nicht vor dem Scheitern des zweiten Versuchs fehlgeschlagen.
(2) Schlägt ein zweiter Nachbesserungsversuch fehl und zeigt ASERVO Interactive dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail innerhalb von einem Tag danach an, innerhalb von 2 Wochen fortbestehend leistungsbereit zu sein, kann der Auftraggeber bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor schriftlich oder per E-Mail eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt hat, dass er die Annahme der
Leistung von ASERVO Interactive nach dem Ablauf der Frist ablehnt.
(3) Zeigt ASERVO Interactive schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zur Nacherfüllung unverzüglich an, dass eine
Nacherfüllung lediglich zu einem späteren Zeitpunkt, der mitgeteilt wird, geleistet werden kann, so muss der Auftraggeber unverzüglich, jedoch vor Ablauf der von ihm gesetzten Frist schriftlich oder per E-Mail mitteilen, wenn dies nicht akzeptiert wird. Bleibt diese Mitteilung aus, kann von ASERVO Interactive bis zu dem späteren Zeitpunkt nacherfüllt werden.

§ 8 Zahlungsfristen/Verzug

Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist ASERVO Interactive berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen
Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. ASERVO Interactive ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt,
ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

§ 9 Freistellung von Rechtsmängeln

(1) Voraussetzung für die Rechtsmängelhaftung ist, dass ASERVO Interactive vom Kunden schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach erster Kenntnis des
Kunden von solchen Ansprüchen benachrichtigt worden ist. Weiter hat der Kunde ASERVO Interactive alle Abwehr- und Vergleichsverhandlungen zu
überlassen. Er hat dazu ASERVO Interactive alle erforderlichen Ermächtigungen für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen zu erteilen. Er darf die Ansprüche des Dritten nicht ohne schriftliche Zustimmung von ASERVO Interactive anerkennen, oder die Abwehr der Ansprüche durch ASERVO Interactive in anderer Weise durch nicht mit ASERVO Interactive abgestimmte Handlungen beeinflussen. Änderung oder Ersatz der Software bleibt ASERVO Interactive in einem solchen Fall vorbehalten.
(2) Werden gegen den Kunden Ansprüche wegen Rechtsmängelhaftung geltend gemacht, so kann ASERVO Interactive auf eigene Kosten die Dienstleistung in einem für den Kunden zumutbaren Umfang ändern oder ersetzen.
(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei vorliegen einer Garantie oder zugesicherten Eigenschaft, arglistigem Verschweigen eines Rechtsmangels, bei Personenschäden sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Haftung

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen ASERVO Interactive, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. ASERVO Interactive haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1-2 gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird. ASERVO Interactive übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg. Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Bei Verlust von Daten haftet ASERVO Interactive nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

§ 11 Datenschutz/Geheimhaltung
(1) ASERVO Interactive erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, so weit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung Ihrer Anforderungen und Wünsche, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist. ASERVO Interactive erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten über Produktneuheiten informieren zu können. Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die ASERVO Interactive GmbH, Raiffeisenallee 5, 82041 Oberhaching.
(2) ASERVO Interactive ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten
gemäß § 1 Abs. 2 weiterzugeben.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass ASERVO Interactive alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für
sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von
Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Sollte die Durchführung einer Pflegeleistung oder einer Leistung im Rahmen der
Gewährleistung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten durch ASERVO Interactive oder dem jeweiligen Hersteller der Software nicht möglich sein, ist der Kunde darüber informiert, dass er gemäß den rechtlichen Vorgaben die betroffenen Personen darauf hinzuweisen hat, dass er ihre Daten an ASERVO
Interactive und/oder den Hersteller der Software weitergibt oder diesen den Zugang zu ihren Daten ermöglicht.
(4) Der Kunde ist sich bewusst, dass er die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor der Durchführung des Pflegeauftrages oder der Durchführung der Gewährleistung einzuholen hat. Der Kunde und ASERVO Interactive sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

§ 12 Schlussbestimmungen

Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und die Kündigung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen,
soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder
ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder
ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt
nicht zur Anwendung.